LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN FIRMA Glaserei Harald Lackinger e.U.
1. Vertragsabschluß Unsere Offerte sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages, soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Werktagen ab Erhalt dagegen schriftlich Einspruch erhebt. Eventuellen Verkaufs- sowie Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Die vorliegenden Liefer- und Kaufbedingungen haben den Vorrang vor eventuellen Vertragsbedingung unserer Kunden.
2. Preise Einzelheiten über die Preiserstellung ergeben sich aus unserem detaillierten Angebot bzw. den Preislisten. Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist grundsätzlich verbindlich, doch sind wir berechtigt, bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn- oder Betriebskosten, die eine behördlich genehmigte Preisänderung zur Folge haben, den Preis für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen. Sämtliche angeführte Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Die Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge in einem Posten. Für den Abruf von Teillieferungen muss eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung vorliegen.
3. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Zahlungen sind auf die in der Rechnung angeführte Zahlstelle zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen im Ausmaß von 10 % p.a. in Anrechnung zu bringen. Für den Fall des Zahlungsverzugs ist der Kunde auch verpflichtet, die Mahnspesen und die Kosten für die außergerichtliche Verfolgung der Ansprüche zu tragen. Alle Forderungen aus diesem Vertrag unterliegen einem Aufrechnungsverbot, sodass der Kunde nicht berechtigt ist, allfällige eigene Forderungen mit unseren Forderungen auf Bezahlung des Rechnungsbetrages aufzurechnen. Unsere Vertreter sowie sonstige im Außendienst tätigen Mitarbeiter sind zum Inkasso nicht berechtigt, sodass Zahlungen an unsere Mitarbeiter nicht schuldenbefreiend wirken.
4. Eigentumsvorbehalte Wir behalten uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Rechnung gilt der Vorbehalt des Eigentums als Sicherung für unsere Saldoforderung. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt, alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung unseres Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten, seinen Vertragspartner davon spätestens bei Vertragsabschluss darüber unmissverständlich in Kenntnis zu setzen und auch in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk über die erfolgte Abtretung zu setzen. Wird die Ware oder Forderung von dritter Seite gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff der unsere Verfügungsmöglichkeit gefährdet, so ist der Kunde verpflichtet, uns sofort davon zu benachrichtigen.
5. Mängelrüge Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu untersuchen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 8 Werktagen nach Eintreffen am Bestimmungsort bei uns schriftlich erhoben wird. Für mangelhafte Ware kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Lieferung einer mängelfreien Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Durch Verarbeitung der Ware sowie Einbau, Verglasung, etc. gilt die Qualität der Ware als genehmigt. Mängel können daher nach Verarbeitung, Einbau, Verglasung etc. der Ware nicht mehr rechtswirksam erhoben werden. Kosten, die durch Verarbeitung bzw. Verglasung beanstandeter Ware entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Lackschäden Beim Aus- und Einbau von Gläsern in Fenster und Türen ist es unvermeidlich, dass die angrenzende Oberfläche (Farbe, Lack udgl.) beschädigt wird. Auch Glashalteleisten z.B. aus Holz können dabei brechen. Eventuell notwendige Ausbesserungsarbeiten sind im Reparaturpreis nicht enthalten. Farbunterschiede und Strukturabweichungen zu bestehenden Gläsern sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
Anisotropien sind ein physikalischer Effekt bei wärmebehandelten Gläsern (ESG), resultierend aus der internen Spannungsverteilung. Eine abhängig vom Blickwinkel entstehende Wahrnehmung dunkelfärbiger Ringe oder Streifen bei polarisiertem Licht und/oder Betrachtung durch polarisierende Gläser ist möglich. Dieser Effekt ist für ein Einscheiben-Sicherheitsglas charakteristisch und physikalisch bedingt. Effekte dieser Art sind kein Reklamationsgrund.
6. Liefertermin Die im Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich, außer für den Fall, dass ausdrücklich ein fixer Liefertermin vereinbart wurde. Für den Fall, dass die Anlieferung von unserem Lieferanten an uns nicht fristgerecht erfolgt, sind wir berechtigt, die angegebenen Lieferfristen entsprechend zu verlängern. Schadensersatzansprüche, Verzugsstrafen und dergleichen aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, außer für den Fall, dass uns ein grobes Verschulden am Lieferverzug trifft. Ein grobes Verschulden liegt dann nicht vor, wenn die Ware an uns von unserem Lieferanten verspätet übermittelt wird.
7. Versand und Gefahrenübergang Die Lieferung ist erfüllt bei Bahntransport mit Übergabe bzw. mit dem Eintreffen der Ware am Versandbahnhof, bei LKW-Versand mit dem Abgang der Ware aus unserer Firma. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über, der den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf seine Kosten zu bewerkstelligen hat. Die unbeanstandete Übernahme durch die Bahn oder durch einen anderen Transportführer oder den Empfänger selbst gilt als Beweis, dass die Ware in ordnungsgemäßer Beschaffenheit übergeben ist. Die Ware ist daher bei der Übergabe auf Bruch bzw. Bruchgefahr zu überprüfen. Wenn die Ware von uns direkt an den Kunden geliefert wird, so gilt die Lieferung als erfüllt, wenn die Ware dem Kunden vor der Anlieferungsstelle auf dem LKW zur Verfügung gestellt worden ist. Die Ware ist vom Kunden selbst abzuladen. Der Umstand, dass der bzw. unsere Mitarbeiter bei der Abladung mitwirken, bewirkt keine Haftung für allfällige Schäden, die bei der Abladung entstehen. Der Versand erfolgt lose auf Mehrweggestellen, die in unserem Eigentum verbleiben. Diese Mehrweggestelle sind innerhalb von 4 Wochen an uns zu retournieren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, den Selbstkostenpreis dieser Gestelle von ¤ 618,– zzgl. Umsatzsteuer an uns zu bezahlen und geht das Eigentum an diesen Mehrweggestellen nach Zahlungseingang bei uns an den Kunden über.
8. Schadenersatz Wir haften für Schäden, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem dreifachen Auftragswert beschränkt. Der Ersatz vor Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen uns ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Wir haften für Schäden, die unsere Gehilfen bzw. Dienstnehmer verursachen, gemäß § 1313a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass uns nicht bekannt ist, wofür das bei uns bezogene Glas verwendet wird. Es wird daher von uns keine Haftung dafür übernommen, dass das Glas den statistischen Erfordernissen sowie allfälligen baubehördlichen Auflagen entspricht.
9. Rücktrittsrecht Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät der Kunde mit der Zahlung einer unserer Fakturen über einen Zeitraum von 14 Tagen nach deren Fälligkeit in Verzug, so steht uns das Recht zu, für sämtliche noch ausständigen Lieferungen, abweichend von der Auftragsbestätigung, Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen. Wenn die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt werden oder der Kunde auch nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht den vollständigen Rechnungsbetrag bezahlt, so haben wir, unbeschadet weiterer Rechte auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Uns wird dann das Recht zum Vertragsrücktritt eingeräumt, wenn Umstände eintreten, die es uns ohne unser Verschulden unmöglich machen, die Ware fristgerecht und ordnungsgemäß zu liefern. In einem derartigen Fall treffen uns keine Schadenersatzverpflichtungen.
10. Zessionsverbot Die Übertragung dieses Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und Übertragungen von Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
11.Montage: Nicht in Teilabschnitten. Da es sich bei unseren Verglasungen um hochwertige Materialien handelt, sind diese auch sehr sorgfältig zu behandeln. Jegliche groben Bauarbeiten müssen vorab abgeschlossen sein. Beschädigungen, welche auf Grund von Grobarbeiten (z.B. Stemmarbeiten, Schleifarbeiten, etc.) während unserer Montage auftreten, werden nachträglich nicht als Mangel akzeptiert. Abnahme: Um später nicht mehr nachvollziehbare Mängel zu vermeiden, sollte eine Abnahme unmittelbar nach Fertigstellung unserer Arbeiten erfolgen.Verspätete Montage: Sollte der Montagestart kurzfristig vor Beginn verschoben werden, müssen Teilrechnungen in Höhe des zu liefernden Materials gestellt werden. Weiters werden gegebenenfalls Lagerkosten in Rechnung gestellt.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort ist bei Bahntransport der Versandbahnhof, bei LKW-Versand unser Lieferwerk. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Bezirksgericht Innere Stadt Wien, für die 1., 3., 4., 5., 6. u 11. Bezirk.